Verlängerung des Bundesprogramms "Perspektive 50plus"
Eine zweite Programmphase sieht die Fortsetzung des Bundesprogramms "Perspektive 50plus" für weitere drei Jahre vor. Hauptziel ist die Integration möglichst vieler älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu soll auf regionale Netzwerke und wirksame Eingliederungsstrategien für ältere Langzeitarbeitslose zurückgegriffen werden, die bereits in den 62 Beschäftigungspakten entwickelt und erprobt worden sind.
Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung in der zweiten Programmphase des Bundesprogramms "Perspektive 50plus"
Die bisherigen Erkenntnisse und Erfolge bei der Umsetzung des Bundesprogramms sowie das Ziel, den Übergang der erfolgreichen Ansätze in die Regelförderung vorzubereiten, haben die Bundesregierung dazu bewogen, das Bundesprogramm „Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ in einer zweiten Programmphase für weitere drei Jahre fortzuführen.
Das zur „Initiative 50plus“ gehörende Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ wurde im Sommer 2005 mit einem Ideenwettbewerb, der sich an alle Grundsicherungsträger richtete, gestartet. An den von einer unabhängigen Jury ausgewählten 62 Beschäftigungspakten sind 93 Grundsicherungsträger beteiligt – 77 ARGEn und 16 zugelassene kommunale Träger.
Ziel war und ist es, die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser zu verbessern und hierbei aktiv die Potenziale der Regionen zu nutzen. Die zweijährige Programmlaufzeit begann im Oktober 2005 und wurde im Sommer 2007 bis zum 31.12.2007 ausgeweitet.
Die bisherigen Erkenntnisse und Erfolge bei der Umsetzung des Bundesprogramms sowie das Ziel, den Übergang der erfolgreichen Ansätze in die Regelförderung vorzubereiten, haben die Bundesregierung dazu bewogen, das Bundesprogramm „Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ in einer zweiten Programmphase für weitere drei Jahre fortzuführen.
Mit dem beigefügten Aufruf erhalten die bisher beteiligten ARGEn und zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung die Möglichkeit, ihre erfolgreichen Integrationsansätze fortzusetzen.
Die Rahmenbedingungen und Förderkonditionen sind in dem beigefügten Aufruf dargestellt. Mit dem Aufruf erhalten die bisher beteiligten ARGEn und zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung die Möglichkeit, für die zweite Programmphase einen Antrag auf Förderung beim BMAS bis zum 28. September 2007 (Datum des Eingangs beim BMAS) einzureichen.




